Bis zu -30% auf Hin- und Rückfahrten und -55% auf Einwegfahrten im März oder April 2024 - gültig für eine Auswahl an Booten - bei Buchung vor dem 02. April.

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

1° DER MIETER
Die Person, die das Boot mietet, muss volljährig sein und ist für die ihr anvertraute Ausrüstung verantwortlich. Er/sie verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Person, die das Schiff steuert, unter allen Umständen diejenige ist, die in der "Carte de Plaisance" (Bootfahren Erlaubnis) eingetragen ist. Er/Sie erklärt, dass er/sie über die Verfallsdaten und Garantieausschlüsse der für das Boot geltenden Versicherungspolice informiert ist. Alle Kunden müssen sich vor der Buchung vergewissern, dass sie geeignet und in der Lage sind, die gewählte Kreuzfahrt wie gebucht durchzuführen. Wenn das Personal der Abfahrtsbasis Grund zu der Annahme hat, dass eine sichere und gefahrlose Navigation nicht möglich sein wird, nachdem es angemessene Anweisungen und praktische Ratschläge gegeben hat, darf Ihre Crew den Kai nicht verlassen. Für jede Anmietung ist es zwingend erforderlich, dass die Besatzung aus mindestens 2 Erwachsenen besteht​. Aus Sicherheitsgründen sind Sauerstoffflaschen und Sauerstoffkonzentratoren an Bord nicht erlaubt.

2° ANMELDUNG / BUCHUNG / BEZAHLUNG
Die Reservierung wird mit der Bestätigung durch den Vermieter wirksam, sobald das Reservierungsformular zusammen mit einer Anzahlung von 50% des Gesamtmietpreises eingegangen ist. Auf Wunsch kann eine Ratenzahlung in Betracht gezogen werden. DER RESTBETRAG MUSS 6 WOCHEN VOR DER ABREISE GEZAHLT WERDEN. Der Mieter wird für alle Gebühren im Zusammenhang mit Zahlungen aus dem Ausland verantwortlich.

3° KAUTION
Eine Kaution in Höhe von 780 € bis 3250 € (Selbstbeteiligung der Versicherung), je nach Boot gemietet, ist am Tag der Abreise vor der Einschiffung in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Dieser Betrag wird am Ende der Bootsfahrt zurückerstattet, vorausgesetzt, dass das Boot und seine Ausrüstung in gutem Zustand, unbeschädigt und zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgegeben werden. Diese Kaution stellt den Betrag der Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls dar und dient auch zur Deckung von Kosten, die durch defekte Ausrüstung oder schlechte Wartung des Bootes während der Bootsfahrt entstehen.

4° REISESTORNIERUNG
   - Rücktritt des Mieters
Sollten Sie gezwungen sein, Ihre Buchung zu stornieren, teilen Sie dies bitte dem Vermieter unverzüglich schriftlich mit.
Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:
          - Mehr als 8 Wochen vor der Abreise: 50% des Mietpreises
          - Weniger als 8 Wochen vor der Abreise: 100% des Mietpreises
   - Stornierung durch die Vermietung Betreiber:
Wenn der Vermieter aufgrund unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände (höhere Gewalt - weitere Informationen zu den Rücktritts-/Erstattungsbedingungen für Covid-19 finden Sie unter diesem Link) nicht in der Lage ist, dem Mieter das von ihm gemietete Boot zur Verfügung zu stellen, verpflichtet er sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um dem Mieter ein Ersatzboot mit vergleichbarem Komfort und vergleichbarer Kapazität wie das ursprünglich gewählte Boot zu liefern. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet der Vermieter unverzüglich alle gezahlten Beträge im Verhältnis zu den Tagen des Nutzungsausfalls, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung.
Gemäß Artikel L221-28, 12° des französischen Verbraucherschutzgesetzes verfügt der Mieter über kein Rücktrittsrecht bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Datum oder einer bestimmten Uhrzeit erbracht werden müssen, im Rahmen dieser Allgemeinen Reservierungsbedingungen.
 
5° VERSICHERUNG - STORNIERUNG - BUCHUNGSÄNDERUNGEN
Der Zweck dieser Reiserücktrittsversicherung besteht darin, dem Versicherten die Rückerstattung der Stornierungskosten zu garantieren, die er gemäß den Stornierungsbedingungen an den Vermieter zu zahlen hat. Diese Versicherung gilt für den Fall, dass Sie Ihre Reise VOR DER ABREISE aus einem der folgenden Gründe stornieren: schwere Krankheit, schwerer Unfall, Tod von Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner, Eltern oder Kinder. Diese Garantie deckt alle Menschen an Bord.
Im Falle einer Stornierung beträgt die Gebühr 150 € + Selbstbeteiligung (10%) + den Betrag der Reiserücktrittsversicherung. Dies ist eine Gruppenversicherung.
Die Reservierung wird als fest und endgültig definiert. Wenn Sie die Bedingungen Ihrer Reservierung (Datum, Boot, Abfahrtsort,...) ändern möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag (E-Mail) stellen, der der Validierung der Abfahrtsbasis vorgelegt wird, und wenn Sie diesem zustimmen, müssen Sie die mit dieser Änderung verbundenen Kosten tragen.

6° VERSICHERUNGEN
Im Preis der Bootsfahrt ist die Versicherung für das Boot und die Haftung des Mieters gegenüber Dritten im Falle von Schäden am Boot enthalten. Mieter, ihr persönliches Eigentum und ihre eigene Haftpflicht sind nicht versichert. Der Mieter ist für die gemieteten Fahrräder verantwortlich: bei Verlust oder Diebstahl wird der Ersatz dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter kann jedoch eine Versicherung abschließen, die die Rückzahlung der Kaution (assurance croisière plus -Bootsfahrt Plus Versicherung) oder die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Kaution abdeckt.
 

7° UNFÄLLE
Der Mieter muss jeden Schaden sofort telefonisch dem Vermieter melden, der ihn über das weitere Vorgehen informieren wird. Der Mieter muss sich jeder Initiative enthalten, die nicht von der Dringlichkeit der Situation diktiert wird. Der Mieter, Verursacher oder Opfer eines Unfalls, hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn seine Reise beeinträchtigt wird.

8° EINSCHIFFUNG
Das Boot wird Ihnen zur Verfügung gestellt, sobald die folgenden Formalitäten erledigt sind: Zahlung der Kaution (Bootskaution + Reinigungskaution, je nach Basis) und Inventarisierung der Ausrüstung an Bord. Mit der Übernahme des Bootes bestätigt der Mieter, dass er/sie das Boot als sauber und funktionstüchtig akzeptiert. Der Mieter hat das Recht, das ihm zur Verfügung gestellte Boot abzulehnen, wenn es nicht der Beschreibung in den Vertragsunterlagen entspricht, wenn die für die ordnungsgemäße Durchführung der Bootsfahrt erforderliche Ausrüstung nicht funktionstüchtig ist oder wenn es nicht dem erwarteten Standard entsprechend gereinigt worden ist. Im Falle von Arbeitslosigkeit, Überschwemmungen oder anderen Ereignissen, die eine Einschiffung am vertraglich vereinbarten Ort unmöglich machen, kann der Ort der Einschiffung von einer anderen Basis aus erfolgen. Bei verspäteter Ankunft (nach 17 Uhr, je nach Basis) erfolgt die Abreise am nächsten Morgen. Bei einer Abfahrt am Samstag kann das Boarding am Montagmorgen erfolgen (einige Basen sind am Sonntag geschlossen). Wenn bei der Einschiffung festgestellt wird, dass die Anzahl der anwesenden Personen die zulässige Höchstkapazität (einschließlich Babys) an Bord des gemieteten Bootes übersteigt, wird Ihnen die Nutzung des besagten Bootes wegen Nichteinhaltung der geltenden Gesetzgebung in Bezug auf die Vermietung von Führerscheinfreie Hausbooten ohne jegliche Erstattung oder Entschädigung verweigert.

9° AUSSCHIFFUNG
Das Boot muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden, außer bei unvorhersehbaren Umständen, die sich dem Einfluss des Mieters entziehen. Das Boot muss dem Vermieter in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es ihm anvertraut wurde, wobei das bei der Abreise erstellte Inventar gegebenenfalls als Nachweis dient. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter alle Kosten in Rechnung zu stellen, die durch eine verspätete Rückgabe oder das Verlassen des Schiffes während der Bootsfahrt entstehen.

10° VERWENDUNG DES BOOTES DURCH DEN MIETER
Der Mieter hat die Vorschriften der Fluss- oder Seeschifffahrt sowie die Anweisungen des Vermieters und der Fluss- oder Seebehörden zu beachten. Das Segeln nach Einbruch der Dunkelheit, das Abschleppen, die Untervermietung und das Ausleihen des Bootes sind verboten. Der Bootsführer darf keine Besatzungsmitglieder an Bord nehmen, die zum Zeitpunkt der Einschiffung nicht vorgesehen waren. Das Boot darf nur von Personen betrieben werden, die die erforderliche Ausbildung absolviert haben und als solche auf den Hausbootführerschein eingetragen sind.

11° EINSCHRÄNKUNGEN UND SCHLIESSUNGEN VON WASSERSTRASSEN
Bei außergewöhnlich hohem oder niedrigem Wasserstand, Einschränkungen (wegen Überschwemmung oder Dürre), Schäden an den Wasserstraßen oder anderen Ereignissen, die die Schifffahrt behindern, ist der Vermietung Betreiber berechtigt, den Ort und/oder das Datum der Abfahrt zu ändern. Wenn dieselben Ereignisse die Schifffahrt unmöglich machen, können die vom Mieter gezahlten Beträge nach den Möglichkeiten des Vermieters für eine spätere Fahrt verwendet werden. Diese Bestimmungen gelten, wenn diese Ereignisse während der Hausbootferien eintreten, und wenn das Boot für mehr als 48 Stunden immobilisiert wird.

12° PANNEN UND AUSFÄLLE
Im Mietpreis ist die Pannenhilfe inbegriffen. Der Vermieter ist verpflichtet, Pannenhilfe unverzüglich zur Verfügung zu stellen, gemäs Standardpraxis.

13° AUSFÄLLE, DIE DEM MIETER NICHT ZUZUSCHREIBEN SIND
Im Falle einer Immobilisierung aufgrund von Schäden, die nicht vom Fahrer des Bootes verursacht wurden und ihm nicht zuzuschreiben sind, und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, ist der Vermietung Betreiber verpflichtet, den Mieter in Form einer Gutschrift für eine künftige Hausbootsfahrt zu entschädigen, die auf der Grundlage des Tagespreises des Bootes im Verhältnis zur Zeit des Festhaltens berechnet wird (dies gilt nicht für Zuschläge und Zusatzleistungen). Die Dauer den Ausfallzeiten wird ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Mieter den Vermietung Betreiber über die Panne informiert hat. Der Mieter hat jede Initiative zu unterlassen, die nicht durch Notwendigkeit oder Dringlichkeit bedingt ist.

14° AUSFÄLLE, DIE DEM MIETER ZUZUSCHREIBEN SIND
Wenn nachweislich festgestellt wird, dass die Panne dem Mieter zuzuschreiben ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall des gemieteten Bootes. Der Vermietung Betreiber kann die als Kaution gezahlten Beträge bis zur Höhe der für die Reparaturen angefallenen Kosten einbehalten.

15° BOOTSAUSRÜSTUNG / PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermietung Betreiber über verlorene, beschädigte oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände zu informieren, und diese zu erstatten. Der Vermietung Betreiber ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Mieters.

16°  TIERE
Haustiere sind an Bord willkommen. Der Mieter darf jedoch die Ausrüstung an Bord (Bettwäsche, Geschirr) nicht für sein Haustier verwenden, und muss das gesamte Zubehör mitbringen, das für das Leben seines Haustieres auf dem Boot erforderlich ist.

17° EINWEGFAHRT
Selbst wenn der Vermietung Betreiber diese Leistung akzeptiert, ist sie wegen der Gefahren, die den Ablauf beeinträchtigen können, nie garantiert. Der Vermietung Betreiber kann daher aus berechtigten Gründen und gegen Erstattung der durch die einfache Fahrt entstehenden Mehrkosten dem Mieter, der diese einfache Fahrt durchführen möchte, eine Bootsfahrt mit Hin- und Rückfahrt auferlegen. Es ist wichtig, dass Sie sich 48 Stunden vor dem Abflug mit der Abflugbasis in Verbindung setzen, um eine Bestätigung zu erhalten.

18° STRECKEN
Außer bei vorheriger schriftlicher Zustimmung beginnen und enden die Bootsfahrten an dem Ort und zu der Zeit, die in der Buchungsbestätigung angegeben sind. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, aus betrieblichen Gründen den Ort der Ein- oder Ausschiffung zu ändern, oder eine Hinfahrt in eine Rückfahrt in derselben Region umzuwandeln.

19° ABBRUCH DER BOOTSFAHRT/ VERZICHT DES BOOTES
Wird das Boot vom Mieter aufgegeben, außer im Falle einer plötzlichen und anhaltenden Unbenutzbarkeit der Wasserstraße, stellt der Vermietung Betreiber dem Mieter die Kosten für die Rückführung des Bootes zu seiner Basis in Rechnung. Zusätzlich zu den Kosten der stündlichen Schifffahrtsgebühr und der Reinigungsgebühr wird eine Pauschalgebühr von 500 € + eine Tagesgebühr von 380 € erhoben.

20° BESCHREIBUNG DER BOOTE
Die Schiffspläne entsprechen den Schiffsbeschreibungen, können aber je nach Region geringfügige Abweichungen aufweisen.

21° STREITIGKEITEN UND ANWENDBARE GESETZE
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem französischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können und seine Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Beendigung, Folgen und Konsequenzen betreffen, sind die zuständigen Gerichte unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts zuständig.

Im Rahmen der Richtlinie 90-314 des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 13. Juni 1990 stellt die Miete kein Paket dar. Im Streitfall ist ausschließlich das Handelsgericht des Einschiffungsortes zuständig (Brüsseler Übereinkommen vom 21.09.68, Artikel 5/1). Nachdem der Kunde sich an den Kundenservice der Agentur gewandt hat und innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, kann er sich an den Ombudsmann des Centre de la Médiation de la Consommation de Conciliateurs de Justice wenden, dessen Kontaktdaten und Anrufsmodalitäten auf seiner Website zu finden sind: www.cm2c.net.

Das Rechtsverhältnis zwischen Cris Boat France und jedem Dienstleister beruht auf dem Zustandekommen eines ordnungsgemäßen Mietvertrags. In jedem Fall kann Cris Boat France nicht in die Ausführung des Mietvertrags eingreifen, da jeder Dienstleister ein unabhängiges Vermietungsunternehmen ist. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Abfahrtsbasis Sie betreut, stehen Sie unter der Verantwortung des Vertreters der Basis, und Cris Boat France ist von jeglicher Haftung für Beschwerden und Reklamationen befreit, ausgenommen wenn diese auf Handlungen oder Unterlassungen von Cris Boat France zurückzuführen sind.

Gemäß Artikel L 121-20-4 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) hat der Mieter, der telefonisch oder über das Internet bei Cris Boat France gebucht hat, kein Widerrufsrecht gemäß Artikel L 121-20 desselben Gesetzes.

Aktualisiert am 28.07.2022

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